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MITGLIEDSBEITRÄGE


1. Auszug aus der Vereinssatzung vom 10. Juli 1990

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
II. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung. Bei Nichtvolljährigen ist die Austrittserklärung auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben . Der Austritt kann nur zum 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres erklärt werden, wobei eine Frist von drei Monaten einzuhalten ist.

2. Beitragsordnung der SSV PCK 90 Schwedt e.V.
(Beschluß der Mitgliederversammlung 2017)

Die Beitragsordnung regelt gemäß § 7 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Errichtung von Beiträgen an den Verein.


A. Mitgliedsbeiträge ab 2018 im Monat

1 Erwachsene ab 18 Jahre 8,00 EUR
2 Ehepaare 13,00 EUR
3 Familien (Kinder bis 18 Jahre) 16,00 EUR
4 Kinder / Jugendliche 4,50 EUR
5 Auszubildende 4,50 EUR
6 Wehr- u. Zivildienstleistende 4,50 EUR
7 Studenten bis 25 Jahre 4,50 EUR
8 Arbeitslose 4,50 EUR
9 Rentner 4,50 EUR

Im Mitgliedsbeitrag sind die Abführungen an den Landessportbund, Kreissportbund, Fachverbände, sowie eine Unfallversicherung enthalten.
(Vergleichen Sie! Ein Kinobesuch kostet 6,90 EUR)
Abteilungsbeiträge entsprechend Beschluß der Mitgliederversammlung
Anträge auf Beitragsermäßigungen und Änderung der Beitragsklasse sind mit den entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle jeweils bis spätestens 4 Wochen vor dem 30.06. bzw. 31.12. vorzulegen, ansonsten erfolgt die Erhebung des vollen Betrages.

B. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einheitlich/einmalig 20,00 EUR

C. Zahlungsweise
a) Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich, jeweils am 1. Februar und 1. August fällig.
b) Die Beitragsentrichtung erfolgt grundsätzlich durch Lastschrift. Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

Abteilungsbeiträge (zusätzlich zum Vereinsmitgliedsbeitrag)
Spielmannszug
0,00 EURO/ Monat alle
25,00 EURO einmalige Kaution für Ausleihe der Instrumente und Bekleidung

Mahngebühr 3,00 EUR

Bitte beachten:
Ermäßigungen der Beitragsklassen 5 - 8 sind halbjährlich mit aktuellem Nachweis
neu zu beantragen !